Sg. Mitstreiter, Mieter, Bewohner und Interessenten des Betrugsfalls WOGE-Realitäten GmbH
Wir waren auf Grund Ihrer Mitwirkung in der Lage weitere Sachverhalte sichtbar zu machen. Es wurden auf Grundlage Ihrer Urkunden und Dokumente weitere SV-Darstellungen bei der StA-Wien eingebracht.
Die Veröffentlichung der Protokolle der kontradiktorische Beschuldigtenvernehmungen der StA-Wien, der Beschuldigten der HV WOGE-Realitäten GmbH vom 23.06.2015 bzw. 09.09.2015 hat einen enormen Widerhall erzeugt und hat bewirkt, dass weitere sehr interessante Aspekte aufgezeigt wurden. Lt. Strafanzeige sind die Verantwortlichen der WOGE. dessen Aussagen zur Klärung der Handlungen Ihnen zur Verfügung gestellt wurden.
- GF Helene STRIZSIK (Fleihaus)
- Günther FLEIHAUS sen.
- Günter FLEIHAUS jun.
- Anton FLEIHAUS jun.
- Friedrich FLEIHAUS
- Gertraude Mathauser (Fleihaus)
- Richard FLEIHAUS
- Christine AIGNER
Viele Betroffene haben sich echauffiert, dass die Aussagen der Beschuldigten offensichtlich abgesprochen und gestellt waren. Dies wurde auch der Ermittlungsbehörde bereits umgehend mitgeteilt. Wir gehen aber davon aus, dass die SV-Darstellungen die in Abreibt sind, jeden Zweifel ausräumen werden.
Da auch wir mit dem Fortschritt des Ermittlungsverfahren alles andere als glücklich sind, wurde beim Ministerium ein Antrag auf Überwachung des Ermittlungsverfahrens der StA-Wien eingebracht. Offenbar ist die StA-Wien zur Zeit sehr beschäftigt und leicht überfordert, ausserdem handelt es sich um eine der SPÖ nahestehenden Ethnie, die offenbar sakrosankt ist. Zumindest scheint dies so.
Das erklärtes Ziel ist es, das Lügengebäude der Verantwortlichen der WOGE niederzureissen und die Verantwortlichen die Ihnen zustehende Strafe zukommen zu lassen. Gemeinsam mit Ihrer Hilfe liegen ca. 600 Eingaben bei der StA-Wien unter der AZ 603 St17/11s vor.
Sie sind daher herzlich eingeladen, weitere Eingaben zu machen. Sie können diese auch gerne direkt an die Staatsanwaltschaft Wien
StA-Wien, Mag. Bernhard LÖW,
1082 Wien,
AZ 603 St17/11s
einbringen, oder bei jede Polizeidienststelle in Wien eine entsprechende Eingabe machen. Auch Anonyme Beiträge sind willkommen.
Wichtig sind aber Ihre Zahlscheine und Überweisungsnachweise, da die WOGE bemüht, die Strafe gering zu halten. Sie versucht jegliche Prüfung vor dem Jahr 2006 abzuwenden und dadurch den finanziellen Schaden für die Gesellschaft möglichst klein zuhalten.
Strafrechtlich ist ohnehin der Zug abgefahren.
Sie sollten bedenken, dass lt. dem geltenden Recht Opfer ein Recht auf Schadenersatz, über einen Zeitraum von 30 Jahren haben.
§ 1489 ABGB
Jede Entschädigungsklage ist in drei Jahren von der Zeit an verjährt, zu welcher der Schade und die Person des Beschädigers dem Beschädigten bekannt wurde, der Schade mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein. Ist dem Beschädigten der Schade oder die Person des Beschädigers nicht bekannt geworden oder ist der Schade aus einer oder mehreren gerichtlich strafbaren Handlungen, die nur vorsätzlich begangen werden können und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, entstanden, so erlischt das Klagerecht nur nach dreißig Jahren.
Mit anderen Worten, suchen Sie Ihre Zahlscheine und Kontoauszüge und holen Sie sich ihr Geld zurück. Wie stehen Ihnen gerne zur Seite.
Den Verantwortlichen der WOGE-REALITÄTEN GmbH - ausschliesslich Personen der Familie FLEIHAUS - wird gemäss der vorliegende Anzeige, u.a. organisierte Kriminalität und Bandenbildung etc. bzw. wörtlich:
Bildung und Teilnahme einer kriminellen Vereinigung, Komplizenschaft zur Vorbereitung einer Straftat, in Tateinheit schweren gewerbsmässigen Betrug und Steuerhinterziehung
vorgeworfen.
Es liegen zahlreiche Urkunden vor, aus denen hervorgeht, dass etliche weitere Firmen an den Handlungen im Sinne und mit Absprache der WOGE beteiligt waren. Es handelt sich um Handwerker wie Installateure, Elektriker und Dachdecker, aber auch um Planungsbüros und Rechtsanwaltskanzleien.
Der Sinn und Zweck einer derartigen Struktur ist leicht durchschaut. Es lassen sich grössere nicht rechtmässige Gewinne, leichter gemeinsam erzielen und man kann sich gegenseitig wunderbar schützen.
Es erklären sich daher auch die Handlungen iVm. diverse Instandsetzungen und Reparaturen von Dächer, Wasserschäden und Themen. In diesem Kontext wurden Subfirmen, meist aus dem Osten Europas beschäftigt, während die WOGE die tatsächlichen Versicherungsleistungen, die dem Mieter zugestanden wären, von der WOGE einbehalten wurden.
Wissen ist Macht und schafft Vorsprung. Deshalb wurde von der WOGE nie kommuniziert, nie abgerechnet und nie erklärt. Die Post wurde zum Teil nicht angenommen auf Anfrage wurde nie reagiert. Deshalb wurden sogar den Behörden gegenüber, sämtliche Nachweise verweigert. Nachweise sind immer gefährlich, diese schaffen Grundlagen, die dem Täter überführen lassen.
In Verbindung des von DDr. ALTENBERGER erstellten Gutachtens ist es uns gelungen, nachzuweisen, dass die von der WOGE gemachten Angaben, LUG & TRUG sind.
Es konnte nachgewiesen werden, dass die Verantwortlichen der WOGE gemeinsam mit dem Steuerberatungsbüro, A.M.T - STEUERBERATUNGS GMBH. - ein Einmann-Büro - dem von der StA-Wien eingesetzten Gutachter DDr. ALTENBERGER, sog. LUGURKUNDEN vorgelegt haben.
Eine entsprechende Strafanzeige gegen die Firma A.M.T - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH liegt vor.
Auffallend ist, dass weder der Sachverständiger, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer DDr. ALTENBERGER, noch die StA-Wien, Mag. Bernhard LÖW bemerkt haben wollen, dass es sich hierbei um LUGURKUNDEN handelt, waren doch beide im Besitz der ORIGINALE.
Wir mussten einwenig nachhelfen und den Blick beider schärfen. In Folge wurde ein weiterer SV Dr. DENK bestellt.
Eine entsprechende Strafanzeige und Disziplinaranzeige gegen den SV DDr. ALTENBERGER wegen grobe Sorgfaltspflichtverletzungen sowie grober Fahrlässigkeit liegt vor. Man muss davon ausgehen, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Entsprechend grob-mangelhaft ist das Ergebnis.
Stand der Dinge ist, dass die StA-Wien reagieren musste und weitere GUTACHTEN in Auftrag gegeben hat. Es wird ein GA von Seiten der Finanz-Polizei und ein weiteres vom SV Dr. DENK erwartet.
Beide Gutachtens der vorliegende Schriftverkehr vom Herbst 2015, sollten spätestens bis zum 31.12.2015 vorliegen.
Bis heute dem 12.Feb.2016 liegt keines der beiden Gutachten vor. Es liegt auch kein entsprechender Antrag auf Fristerstreckung oder eine Mitteilung vor, dass es zu Verzögerungen kommt.
Es ist daher davon auszugehen, dass beide Gutachten bereits hinter vorgehaltene Hand vorliegen. An dieser Stelle darf nicht übersehen werden, das die Staatsanwaltschaft in Wien durch und durch von der SPÖ durchgefärbt wurde und die Sachverständiger deren Handlanger sind.
Ein weiterer Strang der Ermittlungen ist die Tätigkeit bzw. Untätigkeit der verantwortlichen Behörden, die Jahrzehnten zugesehen haben, wie schwer-kriminelle tausende Mieter und Bewohner betrügen.
Mit anderen Worten, hier geht es darum die verantwortlichen Beamten in die Pflicht zu nehmen.
Im Mittelpunkt stehen hier die Personen der Magistrate, der SCHLICHTUNGSSTELLE (SPÖ) Muthgasse 62, 1190 Wien und die BEZIRK.
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