Sonntag, 17. Januar 2016

BV STA-WIEN ANTON FLEIHAUS JUN.

          REPUBLIK ÖSTERREICH 
STAATSANWALTSCHAFT WIEN 

Landesgerichtstrasse 11
1082 Wien
Tel.: +43 (0)1 40127-0
Fax.: +43 (0) 4027911
Staatsanwalt Mag.
Bernhard LÖW



BESCHULDIGTENVERNEHMUNG 

BETREFF: 
BESCHULDIGTENVERNEHMUNG 
Verdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbH 


VERNEHMUNGSDATEN: 
Ort:  Staatsanwaltschaft Wien
Beginn:          23.6.2015, 9.30 Uhr
Leiterin/Leiter:  Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖW
Sprache:  deutsch Dolmetsch erforderlich
Dolmetsch: 
Sonst. anwesende Personen:  VB Elfriede WENIGHOFER, Dr. Herbert EICHENSEDER





PERSÖNLICHE DATEN 
Geschlecht:  männlich
Familienname/n: FLEIHAUS
Geburtsname/n: 
Vorname/n:  Anton
Frühere Namen und Daten: 
Aliasnamen und Daten: 
Spitznamen: 
Sonstige Namen: 
Akademischer Grad/Titel: 
Tag, Monat, Jahr der Geburt: 30.11.1964
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Wien
Staat der Geburt:      Österreich
Staatsangehörigkeit:            Österreich
Vornamen der Eitern:  Vater: Anton Mutter Maria
Familienstand:  verheiratet
Ehegattin/Ehegatte:  Margarete FLEIHAUS, geb. 27.10.1939
Wohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Bertha-von Suttner-Gasse 14
PLZ, Ort, Bezirk:  2380 Perchtoldsdorf
Staat:  Österreich
Telefonnummer/n:  01/5861435 - 71
E-Maii-Adresse/n: 
Legitimation: 
Beruf/Erwerbstätigkeiten: Angestellter
Schulbildung:  4 Jahre VS, 4 kl HS, 5 Kl- HAK
Vermögen:  keine Angaben
Nettoeinkommen:  keine Angaben
Finanzielle Verpflichtungen:  keine Angaben
Sorgepflichten:  2 Kinder
Gesetzlicher Vertreter: 
Vorstrafen:  keine
Bewährungshelfer/in: 
BELEHRUNGEN HINWEISE ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte: 
Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann. 
So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu: 
 einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61     und 62StPO),
Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),
3.  mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,
4.  einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),
5.  die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),
6.  Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),
7.  Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),
 die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),
an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen, 
10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben , 
11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO). 
Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können. 



VERNEHMUNGSPROTOKOLL: 
Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:
Ich bin seit 1986 in der WOGE tätigZu meinem Aufgabenbereich gehört die Verwaltung jener Objektewo Wohnungseigentum begründet ist. Daneben mache ich auch allgemeine Betreuung von Mietern im Falle von Anliegen diversester Art Als Beispiele kann ich nennen "es liegt Gerümpel im Hof',.ich würde gern auch die Nachbarwohnung mieten", "mein Nachbar hält die Nachtruhe nicht ein", etcBefragt zu Anfragen von Mietern betreffend Betriebskostenvorschreibungen und -abrechnungen gebe ich andass ich mich eigentlich - bezogen auf den Zeitraum bis zum Tod meines Onkels (Anton FLEIHAUS sen.) - an keinerlei derartige Anrufe oder Anfragen erinnern kannErst aufgrund der Aufarbeitung und auch der Mitteilungen an die Mieterdass BK-Guthaben zur Auszahlung gelangengibt es vereinzelt Anfragenwoher diese Guthaben stammen. Ich würde diese Anfragen aber so qualifizieren, dass die Mieter einfach nur interessiert sindBeschwerden oder Vorwürfe hat man mir gegenüber keine geäußertBe- fragt nach der Abwicklung des Tagesgeschäftes in der WOGE (bis zum Ableben des Anton FLEIHAUS sen.gebe ich andass mein verstorbener Onkel sozusagen der Mastermind warer hat sich um sämtliche Belange inklusive FinanzgebarungBuchhaltungErstellung von Abrechnungenetcgekümmert und nach Bedarf Aufträge für Erledigungen an michmeinen Brudermeine Cousinen und meinen Cousin erteiltwobei Gertraude MATHAUSER am wenigsten ins Tagesgeschäft involviert warÜber Vorhalt der sinngemäßen Angaben des Friedrich FLEIHAUSwonach sämtliche sonstigen Familienmitglieder nur Befehlsempfänger und Hilfskräfte des verstorbenen Onkels gewesen wärengebe ich andass dies auch meiner Wahrnehmung entspricht. Es war auch völlig sinnlosden Versuch zu unternehmenmeinem Onkel "reinzureden", es war klar und wurde von ihm auch so kommuniziertdass zu geschehen hatwas er wollte und die Alternative nur darin bestündenicht in der WOGE tätig zu sein. Mein Onkel hatte kein Verständnis dafürwenn man - aus seiner Sicht - seine Kompetenz und Autorität in Frage gestellt hat, dies nicht nur durch Familienmitgliedersondern auch durch Kunden oder MieterDementsprechend war dann auch seine harte und bestimmte Art. Mein Onkel konnte auch durchaus stur seinwenn er eine Sache anders gesehen hat. Über Vorhalt
dass aus manchen Verfahren der Schlichtungsstelle ersichtlich istdass mitunter Aufträge nicht umgehend umgesetzt wurdengebe ich andass das wohl auch auf die von mir zuvor geschilderten Charakterzüge zurückzuführen ist. Mit Betriebskostenvorschreibungen und -abrechnungen hatte ich bis zu dem Tod meines Onkels nichts zu tun an der notwendigen Aufarbeitung bin ich beteiligt. Ich hatte bis zum Tod meines Onkels keinerlei Vermutung dahingehend, dass die Betriebskostenabrechnungen nicht korrekt sein könntenich war eben- so wie meine Verwandtschaft überrascht und eigentlich auch entsetzt über das Ausmaß der UnregelmäßigkeitenBefragt danachwie es der WOGE möglich istBetriebskostenguthaben von mehreren € 100.000,-- nunmehr zurückzuzahlengebe ich andass nach meinen Wahrnehmungen das Kontoauf welches sämtliche Mieter die monatlichen Zahlungen geleistet habeneinen ausreichenden Guthabensstand aufweistBefragt danachaus welchen Gründen Helene STRIZSIK Geschäftsführerin wurdegebe ich andass darüber nie beraten wurdedas hat der Onkel entschiedenDiBestellung von Helene STRIZSIK war aber ein rein formaler Aktan dem Umstanddass mein Onkel alles alleine entschieden hathat sich dadurch nichts geändert
Kenntnisnahme und Korrekturen:Ich hatte die Möglichkeitdiese Vernehmung Seite für Seite durchzulesenbzwdurchlesen z
lassenIch hatte die MöglichkeitKorrekturen vornehmen zu lassen
Abschluss der Vernehmung: 
Die Vernehmung wurde von bis Uhr zwecks unterbrochen 
Ende der Vernehmung11.25 Uhr 
Unterschrift des vernehmenden Organs: .................................... 

Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt 

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