REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN
Landesgerichtstrasse 111082 WienTel.: +43 (0)1 40127-0Fax.: +43 (0) 4027911Staatsanwalt Mag.Bernhard LÖWBESCHULDIGTENVERNEHMUNGBETREFF:BESCHULDIGTENVERNEHMUNGVerdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbHVERNEHMUNGSDATEN:Ort: Staatsanwaltschaft WienBeginn: 23.6.2015, 9.30 UhrLeiterin/Leiter: Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖWSprache: deutsch 0 Dolmetsch erforderlichDolmetsch:Sonst. anwesende Personen: VB Elfriede WENIGHOFER, Dr. Herbert EICHENSEDERPERSÖNLICHE DATENGeschlecht: männlichFamilienname/n: FLEIHAUSGeburtsname/n:Vorname/n: AntonFrühere Namen und Daten:Aliasnamen und Daten:Spitznamen:Sonstige Namen:Akademischer Grad/Titel:Tag, Monat, Jahr der Geburt: 30.11.1964Ort, Bezirk, Land der Geburt: WienStaat der Geburt: ÖsterreichStaatsangehörigkeit: ÖsterreichVornamen der Eitern: Vater: Anton Mutter MariaFamilienstand: verheiratetEhegattin/Ehegatte: Margarete FLEIHAUS, geb. 27.10.1939Wohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Bertha-von Suttner-Gasse 14PLZ, Ort, Bezirk: 2380 PerchtoldsdorfStaat: ÖsterreichTelefonnummer/n: 01/5861435 - 71E-Maii-Adresse/n:Legitimation:Beruf/Erwerbstätigkeiten: AngestellterSchulbildung: 4 Jahre VS, 4 kl HS, 5 Kl- HAKVermögen: keine AngabenNettoeinkommen: keine AngabenFinanzielle Verpflichtungen: keine AngabenSorgepflichten: 2 KinderGesetzlicher Vertreter:Vorstrafen: keineBewährungshelfer/in:BELEHRUNGEN I HINWEISE I ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte:Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann.So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu:einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61 und 62StPO),Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),3. mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,4. einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),5. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),6. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),7. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen,10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben ,11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO).Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können.VERNEHMUNGSPROTOKOLL:Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:Ich bin seit 1986 in der WOGE tätig. Zu meinem Aufgabenbereich gehört die Verwaltung jener Objekte, wo Wohnungseigentum begründet ist. Daneben mache ich auch allgemeine Betreuung von Mietern im Falle von Anliegen diversester Art . Als Beispiele kann ich nennen "es liegt Gerümpel im Hof', ,.ich würde gern auch die Nachbarwohnung mieten", "mein Nachbar hält die Nachtruhe nicht ein", etc. Befragt zu Anfragen von Mietern betreffend Betriebskostenvorschreibungen und -abrechnungen gebe ich an, dass ich mich eigentlich - bezogen auf den Zeitraum bis zum Tod meines Onkels (Anton FLEIHAUS sen.) - an keinerlei derartige Anrufe oder Anfragen erinnern kann. Erst aufgrund der Aufarbeitung und auch der Mitteilungen an die Mieter, dass BK-Guthaben zur Auszahlung gelangen, gibt es vereinzelt Anfragen, woher diese Guthaben stammen. Ich würde diese Anfragen aber so qualifizieren, dass die Mieter einfach nur interessiert sind, Beschwerden oder Vorwürfe hat man mir gegenüber keine geäußert. Be- fragt nach der Abwicklung des Tagesgeschäftes in der WOGE (bis zum Ableben des Anton FLEIHAUS sen.) gebe ich an, dass mein verstorbener Onkel sozusagen der Mastermind war, er hat sich um sämtliche Belange inklusive Finanzgebarung, Buchhaltung, Erstellung von Abrechnungen, etc. gekümmert und nach Bedarf Aufträge für Erledigungen an mich, meinen Bruder, meine Cousinen und meinen Cousin erteilt, wobei Gertraude MATHAUSER am wenigsten ins Tagesgeschäft involviert war. Über Vorhalt der sinngemäßen Angaben des Friedrich FLEIHAUS, wonach sämtliche sonstigen Familienmitglieder nur Befehlsempfänger und Hilfskräfte des verstorbenen Onkels gewesen wären, gebe ich an, dass dies auch meiner Wahrnehmung entspricht. Es war auch völlig sinnlos, den Versuch zu unternehmen, meinem Onkel "reinzureden", es war klar und wurde von ihm auch so kommuniziert, dass zu geschehen hat, was er wollte und die Alternative nur darin bestünde, nicht in der WOGE tätig zu sein. Mein Onkel hatte kein Verständnis dafür, wenn man - aus seiner Sicht - seine Kompetenz und Autorität in Frage gestellt hat, dies nicht nur durch Familienmitglieder, sondern auch durch Kunden oder Mieter. Dementsprechend war dann auch seine harte und bestimmte Art. Mein Onkel konnte auch durchaus stur sein, wenn er eine Sache anders gesehen hat. Über Vorhalt,dass aus manchen Verfahren der Schlichtungsstelle ersichtlich ist, dass mitunter Aufträge nicht umgehend umgesetzt wurden, gebe ich an, dass das wohl auch auf die von mir zuvor geschilderten Charakterzüge zurückzuführen ist. Mit Betriebskostenvorschreibungen und -abrechnungen hatte ich bis zu dem Tod meines Onkels nichts zu tun , an der notwendigen Aufarbeitung bin ich beteiligt. Ich hatte bis zum Tod meines Onkels keinerlei Vermutung dahingehend, dass die Betriebskostenabrechnungen nicht korrekt sein könnten, ich war eben- so wie meine Verwandtschaft überrascht und eigentlich auch entsetzt über das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten. Befragt danach, wie es der WOGE möglich ist, Betriebskostenguthaben von mehreren € 100.000,-- nunmehr zurückzuzahlen, gebe ich an, dass nach meinen Wahrnehmungen das Konto, auf welches sämtliche Mieter die monatlichen Zahlungen geleistet haben, einen ausreichenden Guthabensstand aufweist. Befragt danach, aus welchen Gründen Helene STRIZSIK Geschäftsführerin wurde, gebe ich an, dass darüber nie beraten wurde, das hat der Onkel entschieden. Die Bestellung von Helene STRIZSIK war aber ein rein formaler Akt, an dem Umstand, dass mein Onkel alles alleine entschieden hat, hat sich dadurch nichts geändert.Kenntnisnahme und Korrekturen:Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zulassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.Abschluss der Vernehmung:D Die Vernehmung wurde von bis Uhr zwecks unterbrochen .Ende der Vernehmung: 11.25 UhrUnterschrift des vernehmenden Organs: ....................................Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt
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