REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN
Landesgerichtstrasse 11
1082 Wien
Tel.: +43 (0)1 40127-0
Fax.: +43 (0) 4027911
Staatsanwalt Mag.
Bernhard LÖW
BESCHULDIGTENVERNEHMUNG
BETREFF:
BESCHULDIGTENVERNEHMUNG
Verdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbH
VERNEHMUNGSDATEN:
Ort: Staatsanwaltschaft Wien
Beginn: 23.6.2015, 9.30 Uhr
Leiterin/Leiter: Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖW
Sprache: deutsch 0 Dolmetsch erforderlich
Dolmetsch:
Sonst. anwesende Personen: VB Elfriede WENIGHOFER, Dr. Herbert EICHENSEDER
PERSÖNLICHE DATEN
Geschlecht: männlich
Familienname/n: FLEIHAUS
Geburtsname/n:
Vorname/n: Günther
Frühere Namen und Daten:
Aliasnamen und Daten:
Spitznamen:
Sonstige Namen:
Akademischer Grad/Titel:
Tag, Monat, Jahr der Geburt: 20.12.1940
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Wien
Staat der Geburt: Österreich
Staatsangehörigkeit: Österreich
Vornamen der Eitern: Vater: Anton Mutter Maria
Familienstand: verheiratet
Ehegattin/Ehegatte: Margarete FLEIHAUS, geb. 27.10.1939
Wohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Dechant-Zeiner-Gasse
Straße, Nr., Stiege, Tür: Dechant-Zeiner-Gasse
PLZ, Ort, Bezirk: 2380 Perchtoldsdorf
Staat: Österreich
Telefonnummer/n: 01/5861435 - 71
E-Maii-Adresse/n:
Legitimation:
Beruf/Erwerbstätigkeiten: Pensionist
Schulbildung: 4 Jahre VS, 4 kl HS, Lehre
Vermögen: keine Angaben
Nettoeinkommen: keine Angaben
Finanzielle Verpflichtungen: keine Angaben
Sorgepflichten: keine
Gesetzlicher Vertreter:
Vorstrafen: keine
Bewährungshelfer/in:
BELEHRUNGEN I HINWEISE I ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte:
Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann.
So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu:
einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61 und 62StPO),
Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),
3. mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,
4. einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),
5. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),
6. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),
7. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),
die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),
an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen,
10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben ,
11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO).
Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können.
VERNEHMUNGSPROTOKOLL:
Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:
Ich bin seit 2001 in Pension, davor war ich in der WOGE Realitäten GmbH tätig. Ich habe mich im Wesentlichen um technische Belange gekümmert sowie um die Verwaltung jener Objekte, wo Wohnungseigentum begründet war und ist. Seit meiner Pension arbeite ich nur mehr fallweise mit, beispielsweise mache ich Wohnungsbesichtigungen wenn Not am Mann ist und betreue gelegentlich Kunden, die ich teilweise schon über Jahrzehnte kenne. Ich habe also weder während meiner aktiven Zeit noch danach irgendetwas zu tun gehabt mit der Verwaltung der Mietshäuser. Mit der Finanzgebarung der WOGE war ich nicht befasst, mein verstorbener Bruder Anton FLEIHAUS hat das sein Leben lang gemacht und sah ich auch als Gesellschafter der WOGE keine Veranlassung mich darum zu kümmern, zumal ich den Ein- druck hatte, dass mein Bruder das alles ordentlich erledigt. Ich hatte grenzenloses Vertrauen zu meinem Bruder, auch weil er mir im Jahr 1945 bei einem Angriff der russischen Besat- zungsmacht das Leben gerettet hat. Die WOGE wurde immer als reiner Familienbetrieb ge- führt, es gab zwar diverses Reinigungspersonal und fallweise Hausarbeiter, die Verwaltung selbst wurde jedoch ausschließlich durch meinen Bruder, mich oder später dann auch durch unsere Nachkommen erledigt. Zeitlebens war mein Bruder der Chef, wenn beispielsweise in meinem Bereich etwas zu entscheiden war, habe ich ihm einen Vorschlag unterbreitet, den er entweder akzeptiert oder abgelehnt hat. Diskussionen waren ganz selten. Nach meinen Wahrnehmungen haben auch seine und meine Kinder uneingeschränkt akzeptiert, dass die Entscheidungen allesamt von meinem Bruder getroffen wurden. Befragt danach, warum Helene STRIZSIK zur Geschäftsführerin wurde, gebe ich an, dass sie die Erstgeborene meines Bruders ist, man kann das vergleichen mit der Thronfolge im Schwedischen Königshaus. Ob ein Zusammenhang mit dem Erreichen des Pensionsalters meines Bruders bestanden hat, kann ich heute nicht mehr mit Sicherheit angeben . An Gewinnausschüttungen der WOGE kann ich mich nicht erinnern, während meiner aktiven Zeit habe ich von meinem laufenden Gehalt gelebt, seit meiner Pensionierung lebe ich von meiner Pension und Einkünften aus diversen Veranlagungen. Befragt nach Investitionsentscheidungen der WOGE gebe ich an, dass auch diese Entscheidungen letztlich mein Bruder getroffen hat. Wie bereits erwähnt, war ich in die Finanzgebarung der WOGE nicht involviert, ich weiß aber, dass es für die "Eigentumsobjekte"
jeweils ein gesondertes Konto gegeben hat, für sämtliche Mietshäuser gab es ein einziges Konto. Befragt nach Jahresabschlüssen und Gesellschafterversammlungen der WOGE gebe ich an, dass ich in die Erstellung der Jahresabschlüsse nicht eingeben war, die Versammlungen haben im amikalen Rahmen stattgefunden und wurden die notwendigen Beschlüsse, wie von meinem Bruder vorbereitet bzw. vorgeschlagen, gefasst, wie bereits erwähnt, habe ich meinem Bruder blind vertraut. Ich hatte weder zu meiner aktiven Zeit, noch nachher irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass Betriebskostenabrechnungen nicht richtig sein könnten, von diesem Umstand war ich ebenso wie die restlichen Familienmitglieder sehr überrascht. Wie gesagt, ich bin immer davon ausgegangen, dass mein Bruder ordnungsgemäß arbeitet. Auch in der Zeit, als ich im Firmenbuch als Geschäftsführer der WOGE eingetragen war, hat sämtliche Geschäftsführeraufgaben mein Bruder übernommen und habe ich mich nur um meinen Bereich gekümmert.
Kenntnisnahme und Korrekturen:
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu
Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zu
lassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.
Abschluss der Vernehmung:
o Die Vernehmung wurde von bis Uhr zwecks unterbrochen .
Ende der Vernehmung: 15.15 Uhr
Unterschrift des vernehmenden Organs: ................................
Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen