REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN
Landesgerichtstrasse 111082 WienTel.: +43 (0)1 40127-0Fax.: +43 (0) 4027911Staatsanwalt Mag.Bernhard LÖWBESCHULDIGTENVERNEHMUNGBETREFF:BESCHULDIGTENVERNEHMUNGVerdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbHVERNEHMUNGSDATEN:Ort: Staatsanwaltschaft WienBeginn: 23.6.2015, 9.30 UhrLeiterin/Leiter: Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖWSprache: deutsch 0 Dolmetsch erforderlichDolmetsch:Sonst. anwesende Personen: StA Mag. Linda REDL, RA Dr. Herbert EICHENSEDERPERSÖNLICHE DATENGeschlecht: weiblichFamilienname/n: FLEIHAUSGeburtsname/n:Vorname/n: Gertraude AnnemarieFrühere Namen und Daten:Aliasnamen und Daten:Spitznamen:Sonstige Namen:Akademischer Grad/Titel:Tag, Monat, Jahr der Geburt: 21.05.1964Ort, Bezirk, Land der Geburt: WienStaat der Geburt: ÖsterreichStaatsangehörigkeit: ÖsterreichVornamen der Eitern: Vater: Anton Mutter GertraudFamilienstand: verheiratetEhegattin/Ehegatte: Christian MATHAUSERWohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Dechant-Zeiner-Gasse 9PLZ, Ort, Bezirk: 2380 PerchtoldsdorfStaat: ÖsterreichTelefonnummer/n: 01/5861435E-Maii-Adresse/n:Legitimation:Beruf/Erwerbstätigkeiten: AngestellterSchulbildung: 4 Jahre VS, 4 Jahre AHS, 5 Jahre BHLAVermögen: keine AngabenNettoeinkommen: keine AngabenFinanzielle Verpflichtungen: keine AngabenSorgepflichten: 1 KindGesetzlicher Vertreter:Vorstrafen: keineBewährungshelfer/in:BELEHRUNGEN I HINWEISE I ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte:Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann.So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu:einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61 und 62StPO),Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),3. mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,4. einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),5. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),6. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),7. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen,10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben ,11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO).Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können.VERNEHMUNGSPROTOKOLL:Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:Wenn ich gefragt werde, wer für was zuständig war bis zum Ableben meines Vaters: Mein Vater war für alles zuständig , hat nichts aus den Händen gegeben und hat bestimmt was zu passieren hat und wann es zu passieren hat.Ich bin in der Firma mit der Vermietung von Apartments betraut und über die Verwaltung der Liegenschaften habe ich keine Wahrnehmungen. Ich war auch nie mit Betriebskostenabrechnungen befasst. In meinem Bereich war ich mit Mieterbeschwerden, insbesondere über Reparaturen bzw. Stromausfall und diverse sonstige Dinge, befasst. Die Apartments werden hauptsächlich an große Firmen, Botschaften bzw. die UNO vermietet. Das betrifft Leute, die sich für ein paar Monate einmieten müssen, bis sie etwa etwas anderes (Haus oder Wohnung) gefunden haben oder die Mitarbeiter wechseln.Ich bin seit 1983/84 im Betrieb tätig. Es war immer nur Familie und gab nie Angestellte, auch keine Sekretärin. Die Aufteilung zwischen den Familienmitglieder war wie folgt: meine Schwester hat auch gemacht, was mein Vater ihr gesagt hat; auch mein Bruder. Wir haben alle das gemacht, was mein Vater uns gesagt hat. Mein Onkel, Günther FLEIHAUS, ist mehr oder weniger für langjährige Kunden zuständig, wenn es gewünscht wird. Wenn also langjährige Kunden mit ihm sprechen wollen , steht er zur Verfügung .Mein Vater hat seine Listen und Zettel gehabt und hat gesagt "Du machst das und du machst das" und dann ist man wieder zurück gekommen und hat berichtet. Er hat alles bestimmt und es ist nicht so gewesen, dass irgendetwas nicht in seinen Bereich gefallen wäre.Befragt zu den letzten acht bis neun Jahren und Kundenbeschwerden von Leuten, Einsicht- nahmen von Mietern etc.: Mein Arbeitsplatz ist nicht im Büro, sondern ich gehe im Prinzip den ganzen Tag herum, kontrolliere die Putzfrauen und schaue mir die Räume an, ob etwas sauber zu machen ist. Wenn ich ins Büro gegangen bin, dann war das kurz um etwas zu besprechen im Zusammenhang mit den Reparaturen. Die Apartments sind in der Köstlergasse 5, 7, 9 und 14. Das Büro ist in der KöstIergasse 7. Betriebsanlagengenehmigungen waren vorhanden. Apartments sind Wohnungen die eingerichtet sind, mit Geschirr und die halt betreut wer- den und kurz- bzw. mittelfristig vermietet werden . Es handelt sich aber nicht um Ferienwohnungen für Touristen.In Investitionsentscheidungen war ich nicht eingebunden. Es gab auch keinen Familienrat diesbezüglich. Meine Mutter war nicht im Betrieb tätig, sie war zu Hause. Ich war auch nicht in die Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Steuererklärungen ein- gebunden. Das hat alles mein Vater gemacht.Den Betrieb zu übergeben vor seinem Ableben war für meinen Vater kein Thema, weil er für sich unsterblich war. Man durfte das auch nicht ansprechen, denn da wurde er böse. Es wurden daher zu seinen Lebzeiten auch keine Vermögenswerte übertragen. Er wollte sich nicht mit seiner Sterblichkeit auseinandersetzen. Warum die Geschäftsführung an meine ältere Schwester abgegeben worden ist, weiß ich nicht, er mit uns darüber nicht gesprochen. Mein Vater hatte das so entschieden und das hatte man zu akzeptieren. Es war aber nicht so, dass sich dadurch etwas geändert hat.Ich bin auch weiterhin nur für die Apartments zuständig und habe mit der Aufarbeitung nichts zu tun. Bei den Apartments selber gab es keine Probleme. Betriebskosten und der gleichen war da auch nie Thema.Mit Geldangelegenheiten (Kontoverbindungen etc.) war ich nicht befasst. Auch wenn jemand nicht gezahlt hat, was eigentlich nie vorkam, war ich nicht eingebunden, das Mahnsystem ver- lief automatisch. Auch mit Betriebskostenabrechnungen, Aushang in den Häusern habe ich nichts zu tun habe.Zu Herrn Bisschop habe ich keine persönliche Wahrnehmung.Wenn mir vorgehalten wird, dass ich Gesellschafterin bin und es über Umwege auch mein Geld ist bzw. meine Schwester angegeben hat, dass es zu Rückzahlungen kam: Ich weiß, dass Fehler passiert sind, das Geld gehört den Mietern und das bekommen sie zurück. Ich kann über Beträge nichts sagen, das weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob es Fremdfinanzierungen gibt. Wir reden nicht über Summen. Ich vertraue meiner Farnilie, dass sie das in Ordnung bringt. Mein Tätigkeitsbereich hat sich nicht geändert und ich habe genug zu tun. Es wäre auch kontraproduktiv, weil ich für Hausverwaltertätigkeiten nicht ausgebildet bin. Wir versuchen jetzt, alles aufzuteilen. Die Entscheidungen werden jetzt im Familienverband getroffen und wir versuchen, denselben Fehler nicht zu machen. Ich wurde erst nach dem Tod meines Vaters Gesellschafterin.Wenn mir vorgehalten wird, dass meine Schwester gesagt hat, der Vater meinte ein Bankkonto reicht: Ich weiß von einem Konto, was er gesagt hat, weiß ich nicht. Es stimmt aber sicher, was meine Schwester gesagt hat. Ich kenne die Ausführungen meiner Schwester.Im Büro ist nur die Familie tätig, das war schon immer so. Wenn ich gefragt werde, warum: ich nehme an, mein Vater wollte keine Fremden im Betrieb. Es sind immer mehr Familienmitglieder eingetreten, weshalb kein zusätzlicher Personalbedarf (bis auf die Reiniger etc.) bestand. Ich war bis zum Ableben meines Vaters Angestellt und habe ein regelmäßiges Gehalt bezogen. Es gab darüber hinaus keine weiteren Ausschüttungen bzw. Beteiligungen. Mein Vater hat uns bei der Existenzgründung geholfen, wenn es notwendig war. Ich habe nicht gewusst, woher das Geld im Detail kam und das hat er mir auch nicht gesagt. Jahresabschlüsse und Bilanzen habe ich nicht gesehen, die hätte er mir auch nicht gezeigt.Kenntnisnahme und Korrekturen:Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zulassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.Abschluss der Vernehmung:o Die Vernehmung wurde von bis unterbrochen .Ende der Vernehmung : 10.29 UhrUnterschrift des vernehmenden Organs: ..... ....Abschluss der Vernehmung:Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 09.09.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt
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