REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN
Landesgerichtstrasse 111082 WienTel.: +43 (0)1 40127-0Fax.: +43 (0) 4027911Staatsanwalt Mag.Bernhard LÖWBESCHULDIGTENVERNEHMUNGBETREFF:BESCHULDIGTENVERNEHMUNGVerdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbHVERNEHMUNGSDATEN:Ort: Staatsanwaltschaft WienBeginn: 23.6.2015, 9.30 UhrLeiterin/Leiter: Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖWSprache: deutsch 0 Dolmetsch erforderlichDolmetsch:Sonst. anwesende Personen: VB Elfriede WENIGHOFER, Dr. Herbert EICHENSEDERPERSÖNLICHE DATENGeschlecht: männlichFamilienname/n: FLEIHAUSGeburtsname/n:Vorname/n: FriedrichFrühere Namen und Daten:Aliasnamen und Daten:Spitznamen:Sonstige Namen:Akademischer Grad/Titel:Tag, Monat, Jahr der Geburt: 03.07.1969Ort, Bezirk, Land der Geburt: WienStaat der Geburt: ÖsterreichStaatsangehörigkeit: ÖsterreichVornamen der Eitern: Vater: Günther Mutter MargareteFamilienstand: verheiratetEhegattin/Ehegatte: Claudia FLEIHAUS, geb. 23.03.1969Wohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Mathias-Lang-Gasse 20PLZ, Ort, Bezirk: 2380 PerchtoldsdorfStaat: ÖsterreichTelefonnummer/n: 01/5861435E-Maii-Adresse/n:Legitimation:Beruf/Erwerbstätigkeiten: AngestellterSchulbildung: 4 Jahre VS, 4 kl HS, Kl HTLVermögen: keine AngabenNettoeinkommen: keine AngabenFinanzielle Verpflichtungen: keine AngabenSorgepflichten: 1 KindGesetzlicher Vertreter:Vorstrafen: keineBewährungshelfer/in:BELEHRUNGEN I HINWEISE I ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte:Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann.So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu:einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61 und 62StPO),Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),3. mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,4. einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),5. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),6. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),7. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen,10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben ,11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO).Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können.VERNEHMUNGSPROTOKOLL:Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:Ich bin seit Ende 1989 bei der WOGE tätig, zu meinem Aufgabenbereich zählen hauptsächlich die technische Überwachung von durchgeführten Reparaturarbeiten bzw. die Entgegennahme von Schadensmeldungen und die Organisation von Professionisten. Erst seit dem Tod von An- ton FLEIHAUS sen. gibt es eine interne Aufteilung hinsichtlich der zu betreuenden Liegenschaften, wobei ich bei technischen Fragen bezüglich sämtlicher Liegenschaften befragt werde. Vor dem Ableben meines Onkels gab es keine interne Aufteilung. Mit der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen war ich bis zum Tod meines Onkels nicht befasst, erst im Zuge der Aufarbeitung war ich gezwungen hier auch mitzuhelfen. Befragt danach, wie vorgegangen wurde, wenn Professionisten Rechnungen gelegt haben, gebe ich an, dass sämtliche Rechnungen zunächst zu meinem Onkel gegangen sind, dieser hat mich meist ersucht, eine kurze Überprüfung der verrechneten Leistungen vorzunehmen, nach dieser Prüfung ging die Rechnung wieder an meinen Onkel. Dieser hat dann die entsprechende Überweisung durch- geführt, ob und wenn ja in welcher Höhe allfällige Rechnungsbeträge Eingang in Betriebskostenabrechnungen gefunden haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Mit Verrechnungen von beispielsweise Versicherungen, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, etc. hatte ich grundsätzlich nichts zu tun. Gelegentlich kam es jedoch vor, dass ich beispielsweise bei sehr hohen Wasserabrechnungen den Auftrag von meinem Onkel erhielt, um zu überprüfen, woher die Kostensteigerung stammen könnte. Wenn ein Schadensfall über eine Versicherung abzuwickeln war, bestand meine Aufgabe lediglich darin, die Rechnungen der Professionisten zu überprüfen, Kontakt mit der Versicherung odgl. hatte ich, abgesehen von gelegentlichen technischen Rückfragen durch die Versicherung, nicht. Es entzieht sich daher auch meiner Kenntnis, ob bei Versicherungsfällen Zahlungen von der Versicherung geleistet wurden und ob diese auch bei Betriebskostenabrechnungen Berücksichtigung gefunden haben. Mit Vor- schreibungen von Betriebskosten hatte ich auch nichts zu tun, nach meinen Wahrnehmungen war das alleinige Aufgabe meines verstorbenen Onkels. Befragt nach der üblichen Abwicklung sämtlicher Geschäftsfälle in der WOGE gebe ich an, dass es eigentlich so war, dass mein Onkel alles alleine bearbeitet und auch entschieden hat, wenn er Unterstützung benötigte, hat er sich an mich und meinen Cousin und meine Cousinen gewandt. Ich würde es so formulieren, dass wir alle nur Befehlsempfänger und eigentlich Hilfskräfte meines Onkels waren. Meinem Vater (Günther FLEIHAUS) erging es nicht anders. Aus welchen Gründen Helene STRIZSIK zur Geschäftsführerin bestellt wurde, weiß ich nicht. Die WOGE hat seit meiner aktiven Zeit keine im Büro tätigen Angestellten, es gab nur Reinigungskräfte und Hausarbeiter. Über Vor- halt der sinngemäßen Angaben des Dr. BISSHOP, wonach die WOGE für diverse Hausarbeiten und auch Reinigungsarbeiten "Schwarzarbeiter" heranziehe , gebe ich an , dass ich diesbezügliche Wahrnehmungen nicht habe, ich bin aber auch nicht mit der Lohnverrechnung befasst. Grundsätzlich hatte ich nichts zu tun mit der finanziellen Gebarung der WOGE, um diese hat sich ausschließlich mein Onkel gekümmert. Seit dem Ableben meines Onkels wer- den dessen Aufgaben von meinem Cousin bzw. meinen Cousinen erledigt, wie bereits ausgeführt, habe ich nach wie vor meinen Tätigkeitsbereich. Nach meinen Erinnerungen gab es in meinem Bereich ganz selten Beschwerden von Mietern im Zusammenhang mit den Betriebs- kosten, ich habe diese jedoch nicht selbst erarbeitet, sondern war auch hierfür ausschließlich mein Onkel zuständig . Auch zu Verfahren bei der Schlichtungsstelle kann ich eigentlich keine Angaben machen, ich war mit solchen nicht befasst. Abgesehen davon, dass ich mich mit dem Thema Betriebskostenabrechnungen bis zum Tod meines Onkels nicht befasst habe, hatte ich auch zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass hier etwas nicht korrekt sein könnte.Kenntnisnahme und Korrekturen:Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zulassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.Abschluss der Vernehmung:o Die Vernehmung wurde von bis Uhr zwecks unterbrochen .Ende der Vernehmung: 10.30 UhrUnterschrift des vernehmenden Organs: ...........................................................Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt
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