Sonntag, 17. Januar 2016

BV StA-WIEN FRIEDRICH FLEIHAUS

         REPUBLIK ÖSTERREICH 
STAATSANWALTSCHAFT WIEN 

Landesgerichtstrasse 11
1082 Wien
Tel.: +43 (0)1 40127-0
Fax.: +43 (0) 4027911
Staatsanwalt Mag.
Bernhard LÖW



BESCHULDIGTENVERNEHMUNG 

BETREFF: 
BESCHULDIGTENVERNEHMUNG 
Verdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbH 


VERNEHMUNGSDATEN: 
Ort:  Staatsanwaltschaft Wien
Beginn:  23.6.2015, 9.30 Uhr
Leiterin/Leiter:  Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖW
Sprache:  deutsch Dolmetsch erforderlich
Dolmetsch: 
Sonst. anwesende Personen:  VB Elfriede WENIGHOFER, Dr. Herbert EICHENSEDER





PERSÖNLICHE DATEN 
Geschlecht:  männlich
Familienname/n: FLEIHAUS
Geburtsname/n: 
Vorname/n:  Friedrich
Frühere Namen und Daten: 
Aliasnamen und Daten: 
Spitznamen: 
Sonstige Namen: 
Akademischer Grad/Titel: 
Tag, Monat, Jahr der Geburt: 03.07.1969
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Wien
Staat der Geburt:      Österreich
Staatsangehörigkeit:            Österreich
Vornamen der Eitern:  Vater: Günther Mutter Margarete
Familienstand:  verheiratet
Ehegattin/Ehegatte:  Claudia FLEIHAUS, geb. 23.03.1969
Wohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Mathias-Lang-Gasse 20
PLZ, Ort, Bezirk:  2380 Perchtoldsdorf
Staat:  Österreich
Telefonnummer/n:  01/5861435
E-Maii-Adresse/n: 
Legitimation: 
Beruf/Erwerbstätigkeiten: Angestellter
Schulbildung:  4 Jahre VS, 4 kl HS, Kl HTL
Vermögen:  keine Angaben
Nettoeinkommen:  keine Angaben
Finanzielle Verpflichtungen:  keine Angaben
Sorgepflichten:  1 Kind
Gesetzlicher Vertreter: 
Vorstrafen:  keine
Bewährungshelfer/in: 
BELEHRUNGEN HINWEISE ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte: 
Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann. 
So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu: 
 einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61     und 62StPO),
Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),
3.  mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,
4.  einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),
5.  die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),
6.  Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),
7.  Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),
 die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),
an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen, 
10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben , 
11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO). 
Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können. 



VERNEHMUNGSPROTOKOLL: 
Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:
Ich bin seit Ende 1989 bei der WOGE tätig, zu meinem Aufgabenbereich zählen hauptsächlich die technische Überwachung von durchgeführten Reparaturarbeiten bzwdie Entgegennahme von Schadensmeldungen und die Organisation von ProfessionistenErst seit dem Tod von An- ton FLEIHAUS sengibt es eine interne Aufteilung hinsichtlich der zu betreuenden Liegenschaftenwobei ich bei technischen Fragen bezüglich sämtlicher Liegenschaften befragt werde. Vor dem Ableben meines Onkels gab es keine interne AufteilungMit der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen war ich bis zum Tod meines Onkels nicht befassterst im Zuge der Aufarbeitung war ich gezwungen hier auch mitzuhelfenBefragt danachwie vorgegangen wurdewenn Professionisten Rechnungen gelegt habengebe ich andass sämtliche Rechnungen zunächst zu meinem Onkel gegangen sinddieser hat mich meist ersuchteine kurze Überprüfung der verrechneten Leistungen vorzunehmennach dieser Prüfung ging die Rechnung wieder an meinen Onkel. Dieser hat dann die entsprechende Überweisung durch- geführtob und wenn ja in welcher Höhe allfällige Rechnungsbeträge Eingang in Betriebskostenabrechnungen gefunden habenentzieht sich meiner KenntnisMit Verrechnungen von beispielsweise VersicherungenWasser/AbwasserMüllabfuhrRauchfangkehreretchatte ich grundsätzlich nichts zu tunGelegentlich kam es jedoch vordass ich beispielsweise bei sehr hohen Wasserabrechnungen den Auftrag von meinem Onkel erhieltum zu überprüfenwoher die Kostensteigerung stammen könnteWenn ein Schadensfall über eine Versicherung abzuwickeln warbestand meine Aufgabe lediglich darindie Rechnungen der Professionisten zu überprüfenKontakt mit der Versicherung odgl. hatte ichabgesehen von gelegentlichen technischen Rückfragen durch die Versicherungnicht. Es entzieht sich daher auch meiner Kenntnisob bei Versicherungsfällen Zahlungen von der Versicherung geleistet wurden und ob diese auch bei Betriebskostenabrechnungen Berücksichtigung gefunden habenMit Vor- schreibungen von Betriebskosten hatte ich auch nichts zu tunnach meinen Wahrnehmungen war das alleinige Aufgabe meines verstorbenen OnkelsBefragt nach der üblichen Abwicklung sämtlicher Geschäftsfälle in der WOGE gebe ich andass es eigentlich so wardass mein Onkel alles alleine bearbeitet und auch entschieden hatwenn er Unterstützung benötigtehat er sich an mich und meinen Cousin und meine Cousinen gewandt. Ich würde es so formulierendass wir alle nur Befehlsempfänger und eigentlich Hilfskräfte meines Onkels warenMeinem Vater (Günther FLEIHAUS) erging es nicht andersAus welchen Gründen Helene STRIZSIK zur Geschäftsführerin bestellt wurdeweiß ich nicht. Die WOGE hat seit meiner aktiven Zeit keine im Büro tätigen Angestelltenes gab nur Reinigungskräfte und HausarbeiterÜber Vor- halt der sinngemäßen Angaben des DrBISSHOPwonach die WOGE für diverse Hausarbeiten und auch Reinigungsarbeiten "Schwarzarbeiterheranziehe gebe ich an dass ich diesbezügliche Wahrnehmungen nicht habeich bin aber auch nicht mit der Lohnverrechnung befasst. Grundsätzlich hatte ich nichts zu tun mit der finanziellen Gebarung der WOGEum diese hat sich ausschließlich mein Onkel gekümmertSeit dem Ableben meines Onkels wer- den dessen Aufgaben von meinem Cousin bzwmeinen Cousinen erledigtwie bereits ausgeführthabe ich nach wie vor meinen TätigkeitsbereichNach meinen Erinnerungen gab es in meinem Bereich ganz selten Beschwerden von Mietern im Zusammenhang mit den Betriebs- kostenich habe diese jedoch nicht selbst erarbeitetsondern war auch hierfür ausschließlich mein Onkel zuständig Auch zu Verfahren bei der Schlichtungsstelle kann ich eigentlich keine Angaben machenich war mit solchen nicht befasst. Abgesehen davondass ich mich mit dem Thema Betriebskostenabrechnungen bis zum Tod meines Onkels nicht befasst habehatte ich auch zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Anhaltspunkte dafürdass hier etwas nicht korrekt sein könnte
Kenntnisnahme und Korrekturen:Ich hatte die Möglichkeitdiese Vernehmung Seite für Seite durchzulesenbzwdurchlesen zu 
lassenIch hatte die MöglichkeitKorrekturen vornehmen zu lassen
Abschluss der Vernehmung: 
Die Vernehmung wurde von bis Uhr zwecks unterbrochen 
Ende der Vernehmung10.30 Uhr 
Unterschrift des vernehmenden Organs........................................................... 

Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt 

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