Sonntag, 17. Januar 2016

BV StA-WIEN RICHARD FLEIHAUS

          REPUBLIK ÖSTERREICH 
STAATSANWALTSCHAFT WIEN 

Landesgerichtstrasse 11
1082 Wien
Tel.: +43 (0)1 40127-0
Fax.: +43 (0) 4027911
Staatsanwalt Mag.
Bernhard LÖW



BESCHULDIGTENVERNEHMUNG 

BETREFF: 
BESCHULDIGTENVERNEHMUNG 
Verdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbH 


VERNEHMUNGSDATEN: 
Ort:  Staatsanwaltschaft Wien
Beginn:  23.6.2015, 9.30 Uhr
Leiterin/Leiter:  Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖW
Sprache:  deutsch Dolmetsch erforderlich
Dolmetsch: 
Sonst. anwesende Personen:  VB Elfriede WENIGHOFER, Dr. Herbert EICHENSEDER





PERSÖNLICHE DATEN 
Geschlecht:  männlich
Familienname/n: FLEIHAUS
Geburtsname/n: 
Vorname/n:  Richard
Frühere Namen und Daten: 
Aliasnamen und Daten: 
Spitznamen: 
Sonstige Namen: 
Akademischer Grad/Titel: 
Tag, Monat, Jahr der Geburt: 13.08.1992
Ort, Bezirk, Land der Geburt: Wien
Staat der Geburt:      Österreich
Staatsangehörigkeit:            Österreich
Vornamen der Eitern:  Vater: Günter Mutter Petra
Familienstand:  ledig
Ehegattin/Ehegatte: 
Wohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Neudorfer Strasse 68/2
PLZ, Ort, Bezirk:  2340 Mödling
Staat:  Österreich
Telefonnummer/n:  01/5861435 
E-Maii-Adresse/n: 
Legitimation: 
Beruf/Erwerbstätigkeiten: Angestellter
Schulbildung:  4 Jahre VS, 4 kl HS, 1 Kl HLW, abgeschlossene Lehre
Vermögen:  keine Angaben
Nettoeinkommen:  keine Angaben
Finanzielle Verpflichtungen:  keine Angaben
Sorgepflichten:  keine
Gesetzlicher Vertreter: 
Vorstrafen:  keine
Bewährungshelfer/in: 
BELEHRUNGEN HINWEISE ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte: 
Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann. 
So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu: 
 einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61     und 62StPO),
Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),
3.  mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,
4.  einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),
5.  die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),
6.  Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),
7.  Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),
 die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),
an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen, 
10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben , 
11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO). 
Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können. 



VERNEHMUNGSPROTOKOLL: 
Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:
Ich bin seit August 2011 in der WOGE tätigMeinen Aufgabenbereich würde ich so schilderndass ich für diverseste Überprüfungen zuständig binbeispielsweise kontrolliere ich die Arbeit des Reinigungspersonalsgehe Beschwerden von Mietern betreffend Missständen oder Mängeln bei den Objekten nach oder aber halte auch den Zustand von Wohnungen nach Übergabe infolge Beendigung eines Mietverhältnisses fest. Ich bin daher zu einem großen Teil meiner Arbeitszeit in den Objekten unterwegsim Büro nehme ich Anrufe entgegen und organisiere bei Bedarf z.Bein SchädlingsbekämpfungsunternehmenDa ich nach wie vor in Ausbildung binarbeite ich nur sehr eingeschränkt völlig eigenverantwortlich, meistens erhalte ich Aufträge von meinem Vater und den sonstigen schon älteren Familienmitgliedern. Befragt nach meinem Großvater (Anton FLEIHAUS sen.) gebe ich andass dieser das Unternehmen geführt hatwas er mir gesagt hathatte ich zu machenBefragt nach persönlichen Wahrnehmungen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen meinem Großvater und den sonstigen in der WOGE tätigen Familienmitgliedern (bezogen auf die Arbeit in der WOGE) gebe ich andass auch die- se das zu tun hattenwas mein Großvater angeschafft hat. Ich kann mich an keine Situation erinnern, wo es Diskussionen oder ähnliches zwischen meinem Großvater und irgendeinem anderen Familienmitglied gabes war allen klardass die Anweisungen meines Großvaters umzusetzen waren. Bis zum Ableben meines Großvaters hatte ich mit Betriebskosten odgl. überhaupt nichts zu tunjetzt helfe ich insofern mit bei der Aufarbeitungdass ich Belege her- aussuchekopiere, zusammenstelle und ähnlichesMir gegenüber hat zu keinem Zeitpunkt ein Mieter Betriebskostenabrechnungen oder Vorschreibungen bemängeltich persönliCh habe michauch weil ich erst in Ausbildung binmit dem Thema der Betriebskosten nicht beschäftigt. Ich habe demnach auch nie geahntdass derartige Unregelmäßigkeiten entstanden sein könntenWoher die Mittel für die nunmehr erfolgten Rückzahlungen von BK-Guthaben stammenkann ich nicht angebenich bin nach wie vor nicht in die Finanzgebarung der WOGE involviert
Kenntnisnahme und Korrekturen:Ich hatte die Möglichkeitdiese Vernehmung Seite für Seite durchzulesenbzwdurchlesen zu 
lassenIch hatte die MöglichkeitKorrekturen vornehmen zu lassen



Abschluss der Vernehmung: 
Die Vernehmung wurde von bis Uhr zwecks unterbrochen 
Ende der Vernehmung11.50 Uhr 
Unterschrift des vernehmenden Organs: .................................... 

Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt 

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