REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN
Landesgerichtstrasse 111082 WienTel.: +43 (0)1 40127-0Fax.: +43 (0) 4027911Staatsanwalt Mag.Bernhard LÖWBESCHULDIGTENVERNEHMUNGBETREFF:BESCHULDIGTENVERNEHMUNGVerdacht des Betruges im Zusammenhang mit der Verwaltung von Liegenschaften durch die WOGE Realitäten GmbHVERNEHMUNGSDATEN:Ort: Staatsanwaltschaft WienBeginn: 23.6.2015, 9.30 UhrLeiterin/Leiter: Staatsanwalt Mag. Bernhard LÖWSprache: deutsch 0 Dolmetsch erforderlichDolmetsch:Sonst. anwesende Personen: VB Elfriede WENIGHOFER, Dr. Herbert EICHENSEDERPERSÖNLICHE DATENGeschlecht: männlichFamilienname/n: FLEIHAUSGeburtsname/n:Vorname/n: RichardFrühere Namen und Daten:Aliasnamen und Daten:Spitznamen:Sonstige Namen:Akademischer Grad/Titel:Tag, Monat, Jahr der Geburt: 13.08.1992Ort, Bezirk, Land der Geburt: WienStaat der Geburt: ÖsterreichStaatsangehörigkeit: ÖsterreichVornamen der Eitern: Vater: Günter Mutter PetraFamilienstand: ledigEhegattin/Ehegatte:Wohnort:
Straße, Nr., Stiege, Tür: Neudorfer Strasse 68/2PLZ, Ort, Bezirk: 2340 MödlingStaat: ÖsterreichTelefonnummer/n: 01/5861435E-Maii-Adresse/n:Legitimation:Beruf/Erwerbstätigkeiten: AngestellterSchulbildung: 4 Jahre VS, 4 kl HS, 1 Kl HLW, abgeschlossene LehreVermögen: keine AngabenNettoeinkommen: keine AngabenFinanzielle Verpflichtungen: keine AngabenSorgepflichten: keineGesetzlicher Vertreter:Vorstrafen: keineBewährungshelfer/in:BELEHRUNGEN I HINWEISE I ERKLÄRUNGEN: Generelle Belehrung für Verdächtige/Beschuldigte:Ich wurde vom Gegenstand des gegen mich bestehenden Verdachts und über meine Rechte im gegenständlichen Ermittlungsverfahren informiert. Ich wurde ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass meine Aussage meiner Verteidigung dienen, aber auch als Beweis gegen mich Verwendung finden kann.So stehen mir nach der geltenden Strafprozessordnung folgende Rechte zu:einen Verteidiger zu wählen(§ 58 StPO) und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten(§§ 61 und 62StPO),Akteneinsicht zu nehmen(§§ 51 bis 53 StPO),3. mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie nach Maßgabe der §§ 58, 59 Abs. 1 und 164 Abs. 1 StPO mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und mich mit ihm zu besprechen,4. einen Verteidiger meiner Vernehmung beizuziehen(§ 164 Abs. 2StPO),5. die Aufnahme von Beweisen zu beantragen(§ 55 StPO),6. Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben(§ 106StPO),7. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben(§ 87 StPO),die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen(§ 108StPO),an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten(§ 165 Abs. 2 StPO), an einer Befundaufnahme(§ 127 Abs. 2 StPO) und an einer Tatrekonstruktion(§ 150StPO) teilzunehmen,10. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben ,11. Übersetzungshilfe zu erhalten(§ 56 StPO).Ich wurde weiters darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Rechte gegebenenfalls im Einzelfall auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden können.VERNEHMUNGSPROTOKOLL:Nach erfolgten Belehrungen gebe ich folgendes freiwillig an:Ich bin seit August 2011 in der WOGE tätig. Meinen Aufgabenbereich würde ich so schildern, dass ich für diverseste Überprüfungen zuständig bin, beispielsweise kontrolliere ich die Arbeit des Reinigungspersonals, gehe Beschwerden von Mietern betreffend Missständen oder Mängeln bei den Objekten nach oder aber halte auch den Zustand von Wohnungen nach Übergabe infolge Beendigung eines Mietverhältnisses fest. Ich bin daher zu einem großen Teil meiner Arbeitszeit in den Objekten unterwegs, im Büro nehme ich Anrufe entgegen und organisiere bei Bedarf z.B. ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Da ich nach wie vor in Ausbildung bin, arbeite ich nur sehr eingeschränkt völlig eigenverantwortlich, meistens erhalte ich Aufträge von meinem Vater und den sonstigen schon älteren Familienmitgliedern. Befragt nach meinem Großvater (Anton FLEIHAUS sen.) gebe ich an, dass dieser das Unternehmen geführt hat, was er mir gesagt hat, hatte ich zu machen. Befragt nach persönlichen Wahrnehmungen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen meinem Großvater und den sonstigen in der WOGE tätigen Familienmitgliedern (bezogen auf die Arbeit in der WOGE) gebe ich an, dass auch die- se das zu tun hatten, was mein Großvater angeschafft hat. Ich kann mich an keine Situation erinnern, wo es Diskussionen oder ähnliches zwischen meinem Großvater und irgendeinem anderen Familienmitglied gab, es war allen klar, dass die Anweisungen meines Großvaters umzusetzen waren. Bis zum Ableben meines Großvaters hatte ich mit Betriebskosten odgl. überhaupt nichts zu tun, jetzt helfe ich insofern mit bei der Aufarbeitung, dass ich Belege her- aussuche, kopiere, zusammenstelle und ähnliches. Mir gegenüber hat zu keinem Zeitpunkt ein Mieter Betriebskostenabrechnungen oder Vorschreibungen bemängelt, ich persönliCh habe mich, auch weil ich erst in Ausbildung bin, mit dem Thema der Betriebskosten nicht beschäftigt. Ich habe demnach auch nie geahnt, dass derartige Unregelmäßigkeiten entstanden sein könnten. Woher die Mittel für die nunmehr erfolgten Rückzahlungen von BK-Guthaben stammen, kann ich nicht angeben, ich bin nach wie vor nicht in die Finanzgebarung der WOGE involviert.Kenntnisnahme und Korrekturen:Ich hatte die Möglichkeit, diese Vernehmung Seite für Seite durchzulesen, bzw. durchlesen zulassen. Ich hatte die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.Abschluss der Vernehmung:D Die Vernehmung wurde von bis Uhr zwecks unterbrochen .Ende der Vernehmung: 11.50 UhrUnterschrift des vernehmenden Organs: ....................................Staatsanwaltschaft Wien
Wien, am 23.6.2015Mag. Bernhard LÖW, Staatsanwalt
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